Seit November 2020 ist für die Abrechnung von Aufträgen aller Körperschaften Öffentlichen Rechts eine elektronische Rechnung vorgeschrieben.
Diese kann entweder im Format X-Rechnung oder im ZugFeRD 2.1 Format gestellt werden.
Auch wenn die Corona Krise für eine Verzögerung der Einführung gesorgt hat, ist in naher Zukunft eine Umsetzung durch die Behörden zu erwarten.
Bundesministerien fordern die elektronische Rechnung bereits.
Unternehmen, die nicht darauf vorbereitet sind, müssen mit einer erheblichen Verzögerung der Bezahlung Ihrer Rechnungen und unter Umständen mit Liquiditätsengpässen rechnen.
Wir helfen Ihnen sehr gern bei der Erstellung von elektronischen Rechnungen, nehmen Sie dazu einfach mit uns Kontakt auf!
Wir beraten Sie genau, was zu tun ist, damit Sie auch in Zukunft sicher Rechnungen stellen können.
Informationen des Bundesministeriums für Wirtschaft